AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich der AGB, Anmeldung zur Reise, Buchungsbestätigung
1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge der African Bikers GmbH gegenüber einem Verbraucher nach § 13 BGB („Kunde“), die ab 01.07.2018 abgeschlossen werden.
1.2 Mit der Anmeldung bietet der Kunde African Bikers den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise und Informationen im Prospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch African Bikers kommt der Reisevertrag zustande. Über den Vertragsabschluss informiert African Bikers den Kunden mit der schriftlichen Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger als Bestätigung des Vertrages (z. B. als Anhang einer E-Mail). Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von African Bikers vor und der Vertrag kommt mit dessen Inhalt zustande, wenn der Kunde es innerhalb von 10 Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annimmt.
2. Bezahlung, Reiseunterlagen
2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sofort fällig. Der gesamte Restreisepreis muss 21 Tage vor Reiseantritt vollständig bei African Bikers eingegangen sein, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist deren Gutschrift bei African Bikers. Die Fälligkeit der Restzahlung ergibt sich aus der Rechnung / Buchungsbestätigung.
2.2 Der Kunde hat African Bikers unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in dem von African Bikers mitgeteilten Zeitraum erhält oder wenn diese falsche Angaben enthalten, vor allem zur Person des Kunden (Name, Geburtsdatum, Anschrift).
2.3 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Kunden nicht bezahlt, kann African Bikers vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziffer 6.1 orientieren.
2.4 Der Kunde kann bei seiner Anmeldung zur Reise die Zahlung mit der Kreditkarte wählen African Bikers die Ermächtigung zur Belastung seines Kreditkartenkontos erteilen. African Bikers behält sich vor, die Zahlung durch Kreditkarte mit der Buchungsbestätigung zu akzeptieren oder abzulehnen. Nach Bestätigung der Zahlungsart durch African Bikers gilt der über das Kreditkartenkonto gezahlte Betrag so lange als vorläufig erbracht, bis festgestellt wird, dass er nicht ganz oder teilweise rückbelastet wird. Kommt es zur Rückbelastung aus durch den Kunden zu vertretenden Gründen, und gerät der Kunde in Verzug, so kann African Bikers dem Kunden einen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden in Rechnung stellen. An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden bei Zahlung mit der Kreditkarte entsprechend der Fälligkeiten und nach Erhalt des Sicherungsscheines durch den Kunden eingezogen.
3. Reiseformalitäten, Pass- und Visumerfordernisse, Verantwortlichkeit des Kunden
3.1 African Bikers informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
3.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Sofern der Kunde African Bikers beauftragt hat, für ihn behördliche Dokumente / ein Visum zu beantragen, haftet African Bikers nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, African Bikers hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten. Von den Konsulatsdienststellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visa-Anträge sind vom Kunden zu tragen.
4.Leistungen
Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergeben sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung im Prospekt zur betreffenden Reise in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung für den Kunden.
5. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des Kunden
5.1 African Bikers behält sich vor, den Reisepreis nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger,
b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Preisfaktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird African Bikers den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Preissenkung nach 5.2 wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen.
5.2 Da der Vertrag unter 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten des Reiseveranstalters führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. African Bikers darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen. Sie hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.3 African Bikers behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. African Bikers hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8%, kann African Bikers sie nicht einseitig vornehmen. Sie kann dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von African Bikers bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann der Veranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt der Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. African Bikers kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von African Bikers bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
5.5 Der Veranstalter kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die der Veranstalter nach Art. 250 § 10 EGBGB den Kunden zu informieren hat.
5.6 Nach dem Ablauf einer vom Veranstalter nach 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.7 Tritt der Kunde nach 5.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 2 Nr. 7 BGB bleiben unberührt. Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt § 651m BGB entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für den Veranstalter mit geringeren Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung, Vertragsübertragung des Kunden auf einen Dritten
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Tritt er von der Reise zurück, so verliert African Bikers den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter kann durch vorformulierte Vertragsbedingungen Entschädigungspauschalen bemessen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bemessen. Pauschalisiert kann African Bikers eine Entschädigungspauschale in Prozent des Reisepreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen: Einzelbuchung auf Gruppenreisen (Katalogreisen),
Individualreisen:
Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Vom 30. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
Vom 21. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
Vom 13. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
Ab 7. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
Bei individuell gebuchten Sonderreisen gelten die Stornobedingungen der gebuchten Leistungsträger. Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass African Bikers ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.
6.2 Abweichend von 6.1 kann der Veranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidliche, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.3 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie African Bikers nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. African Bikers kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde African Bikers als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. African Bikers darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter bei Nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
7.1 African Bikers kann bis 21 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Buchungsbestätigung deutlich lesbar auf diese beiden Angaben hingewiesen hat.
7.2 African Bikers ist berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn African Bikers aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist (siehe Definition in 6.2). African Bikers hat ihren Rücktritt in diesem Fall unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
7.3 Tritt African Bikers nach 7.1 oder 7.2 zurück, so verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von African Bikers zurückerstattet.
8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber African Bikers anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Soweit African Bikers infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
8.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat African Bikers den Reisemangel zu beseitigen. African Bikers kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.3 Kann African Bikers die Beseitigung des Mangels nach 8.2 verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat African Bikers Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Haben diese Ersatzleistungen zur Folge, dass die Reise im Vergleich zur ursprünglichen geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, hat der Veranstalter dem Kunden eine angemessene Herabsetzung des
Reisepreises zu gewähren; die Angemessenheit richtet sich nach § 651m Abs. 1 S. 2 BGB. Sind die Ersatzleistungen nicht mit den im Vertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar oder ist die vom Veranstalter angebotene Herabsetzung des Reisepreises nicht angemessen, kann der Kunde die Ersatzleistungen ablehnen. In diesem Fall oder wenn der Veranstalter außerstande ist, Ersatzleistungen anzubieten, ist § 651l Abs. 2 und 3 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass es auf eine Kündigung des Kunden nicht ankommt.
8.4 Ist die Beförderung des Kunden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat African Bikers die Kosten für eine notwenige Beherbergung des Kunden für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist. Auf diese Begrenzung von drei Nächten kann sich African Bikers nicht berufen, wenn (1) der Leistungserbringer nach unmittelbar anwendbaren Regelungen der EU dem Kunden die Beherbergung für einen längeren Zeitraum anzubieten oder die Kosten hierfür zu tragen hat, oder (2) der Kunde eine Person mit eingeschränkter Mobilität i. S. d. Art. 2 a) der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, eine Schwangere, ein/e unbegleitete/r Minderjährige/r oder eine Person, die eine besondere medizinische Betreuung benötigt, ist, und African Bikers mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn von den besonderen Bedürfnissen des Kunden in Kenntnis gesetzt wurde.
8.5 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn African Bikers eine ihm vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von African Bikers verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag gekündigt, so hat African Bikers hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von African Bikers auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten. African Bikers ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasste, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Veranstalter zur Last.
8.6 Bei auftretenden Mängeln ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von African Bikers für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für alle gegen African Bikers gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung für Schäden, die keine Körperschäden sind, und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist die Haftung des Veranstalters ebenfalls auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunden beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind.
9.2 Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am 23.04.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung des Beförderers für sämtliche Schadensersatzansprüche bei Schiffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung des Art. 3, Art. 5, Art. 7 und Art. 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ). Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstige Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher verwahrt.
10. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
African Bikers verpflichtet sich, den Kunden – entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens – über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht fest, so ist African Bikers verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. African Bikers muss den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Schwarze Liste der Fluggesellschaften ist auf der Internetseite http:ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_de.pdf abrufbar.
11. Anwendung deutschen Rechtes, Gerichtsstand, Datenschutz, Schlussbestimmungen
11.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und African Bikers findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von African Bikers vereinbart.
11.2 Die personenbezogenen Daten, die der Kunde African Bikers zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. African Bikers hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Der Kunde kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an info@africanbikers.de kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, der Markt- oder der Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe der Daten von Kunden an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen zur Folge.
11.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Verbraucher unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Der Veranstalter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter: African Bikers GmbH, Königsbacher Str. 34, D-76327 Pfinztal, Geschäftsführer Jens Deister Tel.: +49 (0) 6221-6478155, Fax: +49 (0)6221-6536371, e-mail: info(at)africanbikers.com, www.africanbikers.com, Umsatzsteuer- ID: DE-319111507, wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung, Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Deren Geltungsbereich: weltweit. Auf den Reisevertrag wird deutsches Recht angewendet (siehe oben 13.1, ARB darunter: 11.1).